13 shaares
Bernd Humpa- 11. Oktober 2023
Seit heute ist ein Bautrupp der EnBW oberhalb des Koi-Händlers in der Straße Zum Hauental unterwegs und verlegt eine Stromleitung. Ich denke, wir alle wissen, wozu. Auf direkte Anfrage habe ich von Herrn Weschbach und Herrn Jürriens jeweils nur eher ausweichende Antworten bekommen, und der Sinn und Zweck dieser Stromtrasse wurde nicht preisgegeben.
In der Sitzung des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg vom 28. April in der Flinsbacher Sporthalle waren sich die Beteiligten einig, dass die Baumaßnahmen in den Gebiet ruhen, bis über unsere Petition entschieden worden ist. Und bis jetzt gab es noch keine Entscheidung, also sollten Bauarbeiten am Funkturm noch gestoppt bleiben. Offenbar betrachten unsere Gemeinde und das Bauamt die zum Funkturm gehörige Stromtrasse als vollkommen unabhängiges Projekt, denn plötzlich steht da ein Bagger und verlegt schon mal das Stromkabel.
Hier wird durch die Hintertür versucht, Fakten zu schaffen, um die unvoreingenommene Entscheidungsfindung des Ausschusses zu untergraben!!!
Der Petitionsausschuss im Stuttgarter Landtag wird ausgetrickst!!!
Meiner Meinung nach sind unsere demokratischen Organe nicht nur zur Zierde da, sondern sollten von uns allen respektiert werden .
Hier wird auf unerträgliche Weise der demokratische Prozess mit Füßen getreten.
Seit heute ist ein Bautrupp der EnBW oberhalb des Koi-Händlers in der Straße Zum Hauental unterwegs und verlegt eine Stromleitung. Ich denke, wir alle wissen, wozu. Auf direkte Anfrage habe ich von Herrn Weschbach und Herrn Jürriens jeweils nur eher ausweichende Antworten bekommen, und der Sinn und Zweck dieser Stromtrasse wurde nicht preisgegeben.
In der Sitzung des Petitionsausschusses des Landtags von Baden-Württemberg vom 28. April in der Flinsbacher Sporthalle waren sich die Beteiligten einig, dass die Baumaßnahmen in den Gebiet ruhen, bis über unsere Petition entschieden worden ist. Und bis jetzt gab es noch keine Entscheidung, also sollten Bauarbeiten am Funkturm noch gestoppt bleiben. Offenbar betrachten unsere Gemeinde und das Bauamt die zum Funkturm gehörige Stromtrasse als vollkommen unabhängiges Projekt, denn plötzlich steht da ein Bagger und verlegt schon mal das Stromkabel.
Hier wird durch die Hintertür versucht, Fakten zu schaffen, um die unvoreingenommene Entscheidungsfindung des Ausschusses zu untergraben!!!
Der Petitionsausschuss im Stuttgarter Landtag wird ausgetrickst!!!
Meiner Meinung nach sind unsere demokratischen Organe nicht nur zur Zierde da, sondern sollten von uns allen respektiert werden .
Hier wird auf unerträgliche Weise der demokratische Prozess mit Füßen getreten.
Aktuelle Neuigkeit 25.4.2023
Am 28. April 2023 wurde eine Ortsbegehung durch den Petitionsausschuss des Landtages Stuttgart in Flinsbach durchgeführt. Wegen des regnerischen Wetters ist das Wort „Ortsbegehung“ nicht wörtlich aufzufassen, sondern es handelte sich um eine öffentliche Diskussion in der Flinsbacher Turnhalle. Hier konnten sich die Vertreter des Petitionsausschusses Herr Hermino Katzenstein und Herr Sebastian Cuny sowie Landtagsabgeordneten Herr Albrecht Schütte und Herr Röderer über die aktuelle Diskussion informieren.
Im Folgenden ganz kurz gefasst unsere wichtigsten Punkte, die wir zur Sprache gebracht haben:
„Hütchenspielertrick“ – absichtlich die falschen Standorte geprüft
In der Begründung der Ablehnung des Widerspruchs wurden alternative Standorte verworfen, die gar nicht (mehr) zur Debatte gestanden hatten, während die vorgeschlagenen Alternativen (beispielsweise Stiefelsberg oder Bargener Wingert) ignoriert wurden
Standort in Wollenberg mit Hinweis auf ein Landschaftsschutzgebiet verworfen, das es wohl nicht gibt
Unsere Alternativen sind besser in Hinblick auf Erreichbarkeit, Abstand, Strom, Fahrwege
Warum 40 m?
Überprüfung Relation von Notwendigkeit ↔ Bauhöhe ist nicht erfolgt – Erschleichung einer Baugenehmigung?
Weitere Bestückung des Funkturms ist außer Kontrolle
Festschreibung des Zweckes dieses Funkmast auf ausschließliche Nutzung für 5G-Strahlen und die benannten drei Dörfer wurde unterlassen
Geschwindigkeit des Beschlusses: 9 Tage statt 2 Jahre
Ortschaftsrat wurde übergangen, Vertagung abgebügelt
Im Gemeinderat war in 11 Minuten alles abgehandelt
Ortschaftsrat nicht informiert und nicht beteiligt
erst NICHTS getan seit Juni 2021 bis April 2022, dann sollte es mit Verweis auf die Fristen extrem schnell durch den Ortschafts- und Gemeinderat gehen, dann war plötzlich wieder ein halbes Jahr Zeit bis zur Baugenehmigung
Fehlerhafter Bescheid
Im Bescheid steht direkt in der Begründung, dass der Bescheid gar nicht gültig sein darf (Denkmalschutzvorbehalt) – zudem wurde aus der Vorgabe, es habe eine Notgrabung zu erfolgen, die Anmerkung, die Bauarbeiter sollten melden, wenn sie zufällig etwas finden
Es wurde offenbar schon im Juni 2021 alles „klargemacht“
Der Lageplan wurde im Juni 2021 abgerufen und der Funkturm bereits eingezeichnet und erweiterte Angrenzerbenachrichtigung wurde unterlassen
Der Ortschaftsrat war bei erstmaliger Begehung nicht anwesend/eingeladen/informiert, wurde später überrumpelt, steht merkwürdigerweise trotzdem auf Seite des ihn überrumpelnden Gemeinderats
Der Ortschaftsrat wurde übergangen – im Gemeinderat war in 11 Minuten alles abgehandelt
Der Petitionsausschuss wurde vor die Information gesetzt, dass die Baugenehmigung bis Mitte November zwingend zu genehmigen war.
Stattdessen wurde sie erst im Dezember genehmigt; Fehlinformation des Petitionsausschusses und Verhinderung der Ortsbegehung im November
Bevölkerung wurde ignoriert
Unterschriftenliste wurde ignoriert, mit Hinweis auf die Unterschrift Minderjähriger (die – in Bezug auf die erstmals übergebene Liste – erlogen waren, aber ohnehin zulässig gewesen wären, wenn sie existiert hätten) – zwei Drittel der wahlberechtigten Einwohner Flinsbachs haben unterschrieben
Demonstration auf dem Schlossbuckel ignoriert
Am 28. April 2023 wurde eine Ortsbegehung durch den Petitionsausschuss des Landtages Stuttgart in Flinsbach durchgeführt. Wegen des regnerischen Wetters ist das Wort „Ortsbegehung“ nicht wörtlich aufzufassen, sondern es handelte sich um eine öffentliche Diskussion in der Flinsbacher Turnhalle. Hier konnten sich die Vertreter des Petitionsausschusses Herr Hermino Katzenstein und Herr Sebastian Cuny sowie Landtagsabgeordneten Herr Albrecht Schütte und Herr Röderer über die aktuelle Diskussion informieren.
Im Folgenden ganz kurz gefasst unsere wichtigsten Punkte, die wir zur Sprache gebracht haben:
„Hütchenspielertrick“ – absichtlich die falschen Standorte geprüft
In der Begründung der Ablehnung des Widerspruchs wurden alternative Standorte verworfen, die gar nicht (mehr) zur Debatte gestanden hatten, während die vorgeschlagenen Alternativen (beispielsweise Stiefelsberg oder Bargener Wingert) ignoriert wurden
Standort in Wollenberg mit Hinweis auf ein Landschaftsschutzgebiet verworfen, das es wohl nicht gibt
Unsere Alternativen sind besser in Hinblick auf Erreichbarkeit, Abstand, Strom, Fahrwege
Warum 40 m?
Überprüfung Relation von Notwendigkeit ↔ Bauhöhe ist nicht erfolgt – Erschleichung einer Baugenehmigung?
Weitere Bestückung des Funkturms ist außer Kontrolle
Festschreibung des Zweckes dieses Funkmast auf ausschließliche Nutzung für 5G-Strahlen und die benannten drei Dörfer wurde unterlassen
Geschwindigkeit des Beschlusses: 9 Tage statt 2 Jahre
Ortschaftsrat wurde übergangen, Vertagung abgebügelt
Im Gemeinderat war in 11 Minuten alles abgehandelt
Ortschaftsrat nicht informiert und nicht beteiligt
erst NICHTS getan seit Juni 2021 bis April 2022, dann sollte es mit Verweis auf die Fristen extrem schnell durch den Ortschafts- und Gemeinderat gehen, dann war plötzlich wieder ein halbes Jahr Zeit bis zur Baugenehmigung
Fehlerhafter Bescheid
Im Bescheid steht direkt in der Begründung, dass der Bescheid gar nicht gültig sein darf (Denkmalschutzvorbehalt) – zudem wurde aus der Vorgabe, es habe eine Notgrabung zu erfolgen, die Anmerkung, die Bauarbeiter sollten melden, wenn sie zufällig etwas finden
Es wurde offenbar schon im Juni 2021 alles „klargemacht“
Der Lageplan wurde im Juni 2021 abgerufen und der Funkturm bereits eingezeichnet und erweiterte Angrenzerbenachrichtigung wurde unterlassen
Der Ortschaftsrat war bei erstmaliger Begehung nicht anwesend/eingeladen/informiert, wurde später überrumpelt, steht merkwürdigerweise trotzdem auf Seite des ihn überrumpelnden Gemeinderats
Der Ortschaftsrat wurde übergangen – im Gemeinderat war in 11 Minuten alles abgehandelt
Der Petitionsausschuss wurde vor die Information gesetzt, dass die Baugenehmigung bis Mitte November zwingend zu genehmigen war.
Stattdessen wurde sie erst im Dezember genehmigt; Fehlinformation des Petitionsausschusses und Verhinderung der Ortsbegehung im November
Bevölkerung wurde ignoriert
Unterschriftenliste wurde ignoriert, mit Hinweis auf die Unterschrift Minderjähriger (die – in Bezug auf die erstmals übergebene Liste – erlogen waren, aber ohnehin zulässig gewesen wären, wenn sie existiert hätten) – zwei Drittel der wahlberechtigten Einwohner Flinsbachs haben unterschrieben
Demonstration auf dem Schlossbuckel ignoriert
Kommentar zum öffentlichen Termin des Petitionsausschusses des Landtages von Baden- Württemberg am Freitag, 28. April 2023 um 10.00 Uhr – Treffpunkt: Sport- und Kulturhalle Flinsbach
Wie zwischenzeitlich den meisten bekannt ist, haben wir, Jürgen Goloiuch, Bernd Humpa, Frank Nuß, Helmut Nuß und Walter Zuck beim Landtag von Baden-Württemberg – Petitionsausschuss – eine Petition gegen die Errichtung eines Funkturmmastes (Stahlgittermast sowie Outdoortechnik auf Stahlkonstruktion mit einer Höhe von 40 m) auf unserm „Schlossbuckel“ eingereicht.
Außerdem haben wir Widerspruch gegen die vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt am 07.12.2022 erteilte Baugenehmigung zum Neubau des Stahlgittermastes erhoben. Auf diesen Widerspruch ist vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt – am Schreiben vom 21.03.2023 ein Teilabhilfebescheid ergangen. D.h., dass die Baugenehmigung fehlerhaft war und ergänzt wurde. Aus unserer Sicht beinhaltet diese Baugenehmigung erhebliche Fehler, sodass wir unseren Widerspruch aufrechterhalten haben. Das Verfahren ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe noch anhängig und wird von dort entschieden.
Ist eine Petition ganz oder teilweise erfolgreich, heißt das jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behördenentscheidungen rechtlich falsch gewesen sind.
Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.
Ich bin überzeugt, dass in unserem Fall ein Versagen durch Untätigkeit und Unterlassen von Bürgermeister und Verwaltung vorliegt. So wurde eine Bestimmung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nicht beachtet, dass der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören ist.
Ebenso wurde die Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Mobilfunkvereinbarung) ignoriert, denn die Bürgerinnen und Bürger von Flinsbach wurden von der Gemeinde nicht informiert.
Das Anliegen der Bürgerinitiative trotz über 300 Unterschriften wurde vom Bürgermeister nicht ernst genommen. Auch schriftliche Nachfragen wurden nicht beantwortet.
Der Gemeinderat von Helmstadt-Bargen stimmte dem Bauantrag mehrheitlich zu, weil man ihm erklärt hatte, dass der Funkturmmast für die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg notwendig ist.
Der gesunde Menschenverstand aber erkennt, dass auf dem „Schlossbuckel“ von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH etwas anderes entstehen soll, ohne Rücksicht auf die Bürger – und das hat meines Erachtens der Petitionsausschuss des Landtags von Baden- Württemberg erkannt.
Er hat deshalb eine Kommission gebildet, die am kommenden Freitag, den 28. April 2023, 10.00 Uhr nach Flinsbach kommt, um die Beteiligten anzuhören und auch eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Diese Sitzung ist öffentlich.
Es wäre von immenser Bedeutung, wenn möglichst viele Zuhörer anwesend wären!!
Es kann der Deutschen Funkturm GmbH nicht nur um die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg gehen. Die Errichtung eines Mastes von diesem Ausmaß wäre nicht zweckmäßig und wirtschaftlich völlig indiskutabel. Denn nach Punkt 3 der genannten Mobilfunkvereinbarung „streben die Mobilfunknetzbetreiber aufgrund der großen Anzahl der im Zuge des weiteren Netzausbaus zu errichtenden Antennenstandorten die möglichst optimale Nutzung von vorhandenen und zukünftigen Antennenstandorten an“.
Wenn dieser Funkturmmast auf dem „Schlossbuckel“ errichtet wird, hat später niemand mehr die Möglichkeit, die „Aufrüstung“ der Mobilfunkanlage zu beeinflussen oder zu verhindern - weder die Gemeinde noch die Bürger.
Das muss jedem Bürger und allen Verantwortlichen klar und bewusst sein.
Deshalb muss dieser Standort „Schlossbuckel“ verhindert und durch einen „Standort der Zukunft“ ersetzt werden.
Und diesen perfekten Alternativstandort, der allen Beteiligten gerecht wird, gibt es.
Er liegt nur marginal nach Norden ca. 200 m entfernt vom Suchkreis des Standortes „Schlossbuckel“.
Aufgrund der Topographie und der örtlichen Gegebenheiten wird dort sowohl die Natur als auch das Landschaftsbild weniger nachteilig beeinträchtigt, der Standort ist viel weiter von der ersten Wohnbebauung entfernt.
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH hat sich bis heute nicht erklärt, wie sie ihren jetzigen Suchkreis definiert.
Wenn Behörden versagen, muss die Politik einschreiten. In unserem Fall wird sich dann zeigen, ob Bürgernähe und Demokratie noch einen Wert haben (s.a. RNZ Bericht „Das ist Gift für die Demokratie“– Landtagspräsidentin Aras: „unser Ziel muss doch Bürgernähe sein“). Wenn Demokratie und Bürgernähe noch Werte haben und glaubhaft sein sollen, dann kann die Politik diesen Standort nicht zulassen.
Sollte der Standort beibehalten werden, wird nicht nur ein Kleinod, die Natur und das Landschaftsbild auf DAUER zerstört, sondern auch der Glaube an die Demokratie.
Nochmals: wir sind nicht gegen eine Netzabdeckung – wir unterstützen diese sogar durch das Anbieten unserer Hilfe, gemeinsam für einen Standort einzutreten, der für alle Beteiligen annehmbar ist und der mögliche Erweiterungen in der Zukunft zulässt.
Wie zwischenzeitlich den meisten bekannt ist, haben wir, Jürgen Goloiuch, Bernd Humpa, Frank Nuß, Helmut Nuß und Walter Zuck beim Landtag von Baden-Württemberg – Petitionsausschuss – eine Petition gegen die Errichtung eines Funkturmmastes (Stahlgittermast sowie Outdoortechnik auf Stahlkonstruktion mit einer Höhe von 40 m) auf unserm „Schlossbuckel“ eingereicht.
Außerdem haben wir Widerspruch gegen die vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt am 07.12.2022 erteilte Baugenehmigung zum Neubau des Stahlgittermastes erhoben. Auf diesen Widerspruch ist vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt – am Schreiben vom 21.03.2023 ein Teilabhilfebescheid ergangen. D.h., dass die Baugenehmigung fehlerhaft war und ergänzt wurde. Aus unserer Sicht beinhaltet diese Baugenehmigung erhebliche Fehler, sodass wir unseren Widerspruch aufrechterhalten haben. Das Verfahren ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe noch anhängig und wird von dort entschieden.
Ist eine Petition ganz oder teilweise erfolgreich, heißt das jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behördenentscheidungen rechtlich falsch gewesen sind.
Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.
Ich bin überzeugt, dass in unserem Fall ein Versagen durch Untätigkeit und Unterlassen von Bürgermeister und Verwaltung vorliegt. So wurde eine Bestimmung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nicht beachtet, dass der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören ist.
Ebenso wurde die Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Mobilfunkvereinbarung) ignoriert, denn die Bürgerinnen und Bürger von Flinsbach wurden von der Gemeinde nicht informiert.
Das Anliegen der Bürgerinitiative trotz über 300 Unterschriften wurde vom Bürgermeister nicht ernst genommen. Auch schriftliche Nachfragen wurden nicht beantwortet.
Der Gemeinderat von Helmstadt-Bargen stimmte dem Bauantrag mehrheitlich zu, weil man ihm erklärt hatte, dass der Funkturmmast für die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg notwendig ist.
Der gesunde Menschenverstand aber erkennt, dass auf dem „Schlossbuckel“ von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH etwas anderes entstehen soll, ohne Rücksicht auf die Bürger – und das hat meines Erachtens der Petitionsausschuss des Landtags von Baden- Württemberg erkannt.
Er hat deshalb eine Kommission gebildet, die am kommenden Freitag, den 28. April 2023, 10.00 Uhr nach Flinsbach kommt, um die Beteiligten anzuhören und auch eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Diese Sitzung ist öffentlich.
Es wäre von immenser Bedeutung, wenn möglichst viele Zuhörer anwesend wären!!
Es kann der Deutschen Funkturm GmbH nicht nur um die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg gehen. Die Errichtung eines Mastes von diesem Ausmaß wäre nicht zweckmäßig und wirtschaftlich völlig indiskutabel. Denn nach Punkt 3 der genannten Mobilfunkvereinbarung „streben die Mobilfunknetzbetreiber aufgrund der großen Anzahl der im Zuge des weiteren Netzausbaus zu errichtenden Antennenstandorten die möglichst optimale Nutzung von vorhandenen und zukünftigen Antennenstandorten an“.
Wenn dieser Funkturmmast auf dem „Schlossbuckel“ errichtet wird, hat später niemand mehr die Möglichkeit, die „Aufrüstung“ der Mobilfunkanlage zu beeinflussen oder zu verhindern - weder die Gemeinde noch die Bürger.
Das muss jedem Bürger und allen Verantwortlichen klar und bewusst sein.
Deshalb muss dieser Standort „Schlossbuckel“ verhindert und durch einen „Standort der Zukunft“ ersetzt werden.
Und diesen perfekten Alternativstandort, der allen Beteiligten gerecht wird, gibt es.
Er liegt nur marginal nach Norden ca. 200 m entfernt vom Suchkreis des Standortes „Schlossbuckel“.
Aufgrund der Topographie und der örtlichen Gegebenheiten wird dort sowohl die Natur als auch das Landschaftsbild weniger nachteilig beeinträchtigt, der Standort ist viel weiter von der ersten Wohnbebauung entfernt.
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH hat sich bis heute nicht erklärt, wie sie ihren jetzigen Suchkreis definiert.
Wenn Behörden versagen, muss die Politik einschreiten. In unserem Fall wird sich dann zeigen, ob Bürgernähe und Demokratie noch einen Wert haben (s.a. RNZ Bericht „Das ist Gift für die Demokratie“– Landtagspräsidentin Aras: „unser Ziel muss doch Bürgernähe sein“). Wenn Demokratie und Bürgernähe noch Werte haben und glaubhaft sein sollen, dann kann die Politik diesen Standort nicht zulassen.
Sollte der Standort beibehalten werden, wird nicht nur ein Kleinod, die Natur und das Landschaftsbild auf DAUER zerstört, sondern auch der Glaube an die Demokratie.
Nochmals: wir sind nicht gegen eine Netzabdeckung – wir unterstützen diese sogar durch das Anbieten unserer Hilfe, gemeinsam für einen Standort einzutreten, der für alle Beteiligen annehmbar ist und der mögliche Erweiterungen in der Zukunft zulässt.
Hallo zusammen,
wir haben uns schon lange nicht mehr gemeldet, aber wir waren nicht untätig. Wie ihr wisst, haben wir beim Landtag von Baden-Württemberg -Petitionsausschuss- eine Petition gegen die Errichtung eines Funkturmmastes auf unserem "Schlossbuckel" eingereicht.
Und jetzt können wir euch eine sensationelle Mitteilung machen. Dem Petitionsausschuss ist unser Anliegen so wichtig, dass er eine Kommission gebildet hat, die am kommenden Freitag, 28. April 2023 um 10.00 Uhr nach Flinsbach kommt, um die Beteiligten anzuhören und eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Treffpunkt ist die Sport- und Kulturhalle Flinsbach.
Dies ist nicht nur für unseren Ort ein einmaliges, großes und öffentliches Ereignis, an dem wir als Zuhörer teilnehmen können, sondern kommt ganz selten in Baden-Württemberg vor.
Soweit ihr es zeitlich einrichten könnt, nutzt deshalb die Gelegenheit dabei zu sein.
Hier können wir durch unsere Anwesenheit nochmals unsere Entschlossenheit gegen diesen Standort, die wir auch bei unserem Protestmarsch im letzten Jahr gezeigt haben, zum Ausdruck bringen.
wir haben uns schon lange nicht mehr gemeldet, aber wir waren nicht untätig. Wie ihr wisst, haben wir beim Landtag von Baden-Württemberg -Petitionsausschuss- eine Petition gegen die Errichtung eines Funkturmmastes auf unserem "Schlossbuckel" eingereicht.
Und jetzt können wir euch eine sensationelle Mitteilung machen. Dem Petitionsausschuss ist unser Anliegen so wichtig, dass er eine Kommission gebildet hat, die am kommenden Freitag, 28. April 2023 um 10.00 Uhr nach Flinsbach kommt, um die Beteiligten anzuhören und eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Treffpunkt ist die Sport- und Kulturhalle Flinsbach.
Dies ist nicht nur für unseren Ort ein einmaliges, großes und öffentliches Ereignis, an dem wir als Zuhörer teilnehmen können, sondern kommt ganz selten in Baden-Württemberg vor.
Soweit ihr es zeitlich einrichten könnt, nutzt deshalb die Gelegenheit dabei zu sein.
Hier können wir durch unsere Anwesenheit nochmals unsere Entschlossenheit gegen diesen Standort, die wir auch bei unserem Protestmarsch im letzten Jahr gezeigt haben, zum Ausdruck bringen.
Mit Bescheid vom 15.12.2022 hat das Baurechtsamt beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis den Bauantrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH zum Neubau eines Stahlgittermastes sowie Outdoortechnik auf Stahlkonsole auf dem Grundstück Flst.Nr. 1986 Gemarkung Flinsbach (Schlossbuckel) genehmigt.
Eine Baufreigabe wurde noch nicht erteilt.
Aus unserer Sicht sind die Gründe des Baurechtsamtes zur positiven Entscheidung des Bauantrages nicht nachvollziehbar und beruhen teilweise auf nicht nachgewiesenen einseitigen Begründungen der Antragstellerin. Deshalb haben wir Widerspruch gegen die Baugenehmigung erhoben.
Wer weitere Informationen möchte, kann sich mit uns in Verbindung setzen ( bauantrag@funkturm-flinsbach.de ).
Eine Baufreigabe wurde noch nicht erteilt.
Aus unserer Sicht sind die Gründe des Baurechtsamtes zur positiven Entscheidung des Bauantrages nicht nachvollziehbar und beruhen teilweise auf nicht nachgewiesenen einseitigen Begründungen der Antragstellerin. Deshalb haben wir Widerspruch gegen die Baugenehmigung erhoben.
Wer weitere Informationen möchte, kann sich mit uns in Verbindung setzen ( bauantrag@funkturm-flinsbach.de ).
Aktuelle Neuigkeit – 12. Dez. 2022
Helmut Nuß:
E-Mail an Herrn MdL Katzenstein
Hallo zusammen,
Ich habe Anfang Mai diesen Jahres die für unseren Wahlkreis im Landtag vertretenen Abgeordneten Dr. Albrecht Schütte (CDU), Jahn-Peter Röderer (SPD) und Hermann Katzenstein (Grüne) gebeten, die Bürgerinitiative „Funkturmmast“ in Flinsbach in ihrem Anliegen zu unterstützen. Nur Herr MdL Katzenstein hält noch Kontakt mit mir. Hier ist der Text meines Schreibens vom 06. Dezember 2022 an Herrn MdL Katzenstein. Sein Büro hat mitgeteilt, dass Herr Katzenstein sich zeitnah dazu bei mir meldet.
Sehr geehrter Herr MdL Katzenstein, wir haben letztmals am 05. Oktober 2022 miteinander telefoniert. Ich melde mich deshalb heute bei Ihnen. Zum einen, um nach dem Sachstand unserer Petition zu fragen und zum anderen, weil mich Herr Rechtsanwalt Jürgen Goloiuch über ein Schreiben des Vorsitzenden des Petitionsausschusses vom 22.11.2022 an ihn informiert hat.
Der Inhalt dieses Schreiben verwundert mich doch sehr. Dass das Bauvorhaben zwischenzeitlich entscheidungsreif und auch genehmigungsfähig sei, habe ich schon vermutet.Sie können versichert sein, dass ich aufgrund 50-jähriger Erfahrung in der Kommunalverwaltung die „Abläufe“ auch bei so sensiblen Baugenehmigungsverfahren kenne und wie diese sich „entwickelt“ haben, leider in die falsche Richtung. Die Bevölkerung wird immer weniger in wichtige Entscheidungsprozesse mit eingebunden, damit nicht zuletzt auch die Politik ihre Ziele besser umsetzen und erreichen kann. Mehr will ich mich dazu derzeit nicht äußern.
Dass die zuständige Baurechtsbehörde für eventuell entstehende Bauverzögerungen infolge einer verspätet erfolgten Verwaltungsentscheidung im Anweisungsfall das Land schadensersatzpflichtig machen kann, ist kein Grund, Belange unserer Petition außer Acht zu lassen. Wenn überhaupt jemand schadenersatzpflichtig wäre, dann nicht das Land Baden-Württemberg, sondern diejenigen, welche die Verantwortung für das Zustandekommen der gesamten angespannten und unzufriedenen Situation zu tragen haben.
Aus meiner Sicht und meiner jahrzehntelang gemachten Berufserfahrung wäre es von elementarer Wichtigkeit, dass der Petitionsausschuss ein klares Zeichen setzt, um das verloren gegangene Vertrauen der Bevölkerung in die öffentliche Verwaltung und die gesamte Demokratie wieder zurück zu gewinnen.
Die Bürgerinitiative mit über 60 % der wahlberechtigten Bevölkerung von Flinsbach und auch die Antragsteller erwarten hier eine klare Aussage und Antwort des Petitionsausschusses auf die Frage, ob das Vorgehen und das Verhalten von Bürgermeister Jürriens, der Verwaltung sowie des Gemeinderats korrekt war und mit dem Amtseid wie auch mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung und der „Kommunalen Selbstverpflichtungsvereinbarung der Mobilfunkbetreiber“ vereinbar ist. U.a. ist der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten zu hören, die die Ortschaft betreffen, was im vorliegenden Fall sowohl dem Gremium als auch der gesamten Bevölkerung verwehrt wurde. Alles ist aus unserer Sicht nicht der Fall, was auch in dem Petitionsantrag klar erläutert wurde und auch bewiesen werden kann.
Bei unserem letzten Gespräch teilten Sie mir mit, dass in unserem Petitionsverfahren die im Baugenehmigungsverfahren beteiligten Behörden nochmals mit eingebunden waren und dabei insbesondere eine Fachbehörde erhebliche Bedenken zu dem Standort angemeldet hat. Auch hatte sich die Deutsche Funkturm GmbH noch nicht gemeldet. Der Petitionsausschuss plante einen Termin vor Ort, der jedoch ohne eine Beteiligung der Deutschen Funkturm GmbH keinen Sinn machte.
Wie Sie informiert sind, hat die Bürgerinitiative ebenfalls die Deutsche Funkturm GmbH angeschrieben und ihre Mithilfe angeboten, gemeinsam einen Alternativstandort zu finden, der allen Beteiligten gerecht wird. Und diese Alternativen gibt es aufgrund der Topographie des Geländes um Flinsbach. Es gibt keine Argumente weder wirtschaftlich noch technisch, die gegen den von der Bürgerinitiative vorgeschlagenen Standort und weitere Standorte sprechen.
Dass die Deutsche Funkturm GmbH mit Arroganz und Nichtreagieren sowohl gegen die Bürgerinitiative als auch gegen den Petitionsausschuss auftritt, wundert mich nicht. Hat sie doch in der Politik jemanden, der ihre Interessen vertritt und hinter ihr steht.
Das heißt eine flächendeckende Netzabdeckung mit Mobilfunk. Das will auch die Bürgerinitiative so und dies keinesfalls verhindern. Es geht einzig und allein um den Standort, und hier ist der von der Deutschen Funkturm GmbH gewählte Standort „Schloßbuckel“ in allen Belangen der ungeeignetste und hätte verheerende Auswirkungen auf den Dorffrieden und das Demokratieverständnis in der Bevölkerung.Die Bürgerinitiative ist nach wie vor überzeugt, dass man bei rechtzeitiger Einbindung aller Beteiligten –wie es verantwortungsbewusste Kommunen auch tun und letztendlich auch verpflichtet sind – aufgrund der besten topographischen Gegebenheiten um Flinsbach gemeinsam und auch sehr schnell zur Zufriedenheit aller einen Standort gefunden hätte. Wir gehen davon aus, dass hier das Verfahren neu aufgerollt wird. Mehrkosten für den Mobilfunkbetreiber entstehen dabei aus unserer Sicht nicht, was auch in der Petition erläutert wurde.
Ich überlasse es Ihnen, den Vorsitzenden des Petitionsausschusses, Herrn MdL Marwein, über den Inhalt meines Schreibens an Sie zu informieren und wünsche Ihnen noch eine gesegnete Adventszeit.Gerne höre ich von Ihnen.
Viele Grüße aus Flinsbach,Helmut Nuß
Auf dieser Seite können Sendeantennen nachgeschlagen werden.
Am Montag, den 23. Mai 2022, haben wir eine Petition an den Landtag Baden-Württemberg eingereicht. In dieser wurden die wesentlichen Kritikpunkte an dem Vorhaben noch einmal dargelegt. Die Gemeindeverwaltung hat in ihrer Gemeinderatssitzung vom 14.2.2022 dem Bauantrag direkt zugestimmt, obwohl eine Verschiebung der Entscheidung durch den Ortschaftsrat Flinsbach beantragt worden war. Dieser war mit der Information über dieses Bauvorhaben erst wenige Tage vorher quasi überrumpelt worden, und hätte gerne vor einer Entscheidung weitere Informationen eingeholt. Landtag BW
In der folgenden Gemeinderatssitzung vom 14.3.2022 hätte man die Zustimmung zum Bauantrag einstweilig zurücknehmen können – und müssen, war doch inzwischen bereits eine Unterschriftenliste durch die frisch gegründete Bürgerinitiative übergeben worden, die klar gezeigt hatte, dass hier noch Abstimmungsbedarf besteht. Leider wurde ein entsprechender Antrag von unserer Ortsvorsteherin _nicht_ eingereicht.
In der Petition haben wir auch darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung mit unwahren Behauptungen versucht, den Bürgerwillen zu untergraben, statt ihm zu entsprechen. So mussten wir in der Presse lesen, es hätten auch nicht geschäftsfähige Personen die Unterschriftenliste unterschrieben, die nicht einmal zwölf Jahre alt seien, was nicht stimmt. Wir mussten auch lesen, dass sich die Bürger ihre Informationen selber holen sollen, was uns erschüttert hat. Wir sollen wir uns über ein Projekt informieren, von dem wir gar nicht wissen, dass es existiert? Ein Bürgermeister sollte nicht vergessen, dass er für seine Bürger da zu sein hat, von denen er schließlich gewählt wurde. Bemerkungen wie – er sei nun einmal der Bürgermeister, und kein Seelenheiler, wirken da auf die Bürger wie eine Unverschämtheit.
In der folgenden Gemeinderatssitzung vom 14.3.2022 hätte man die Zustimmung zum Bauantrag einstweilig zurücknehmen können – und müssen, war doch inzwischen bereits eine Unterschriftenliste durch die frisch gegründete Bürgerinitiative übergeben worden, die klar gezeigt hatte, dass hier noch Abstimmungsbedarf besteht. Leider wurde ein entsprechender Antrag von unserer Ortsvorsteherin _nicht_ eingereicht.
In der Petition haben wir auch darauf hingewiesen, dass die Gemeindeverwaltung mit unwahren Behauptungen versucht, den Bürgerwillen zu untergraben, statt ihm zu entsprechen. So mussten wir in der Presse lesen, es hätten auch nicht geschäftsfähige Personen die Unterschriftenliste unterschrieben, die nicht einmal zwölf Jahre alt seien, was nicht stimmt. Wir mussten auch lesen, dass sich die Bürger ihre Informationen selber holen sollen, was uns erschüttert hat. Wir sollen wir uns über ein Projekt informieren, von dem wir gar nicht wissen, dass es existiert? Ein Bürgermeister sollte nicht vergessen, dass er für seine Bürger da zu sein hat, von denen er schließlich gewählt wurde. Bemerkungen wie – er sei nun einmal der Bürgermeister, und kein Seelenheiler, wirken da auf die Bürger wie eine Unverschämtheit.
aktuelle Information
Ich hatte heute Abend einen Termin mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte.
Die ganze Entwicklung zum Bauantrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH war ihm nicht bekannt.
Ich habe ihn ausführlich darüber informiert und ihm auch Möglichkeiten aufgezeigt, doch noch einen Standort zu finden, der den Interessen der Bürgerinitiative aber auch des Mobilfunkbetreibers gerecht wird.
Dass die DFMG Deutsche Funkturm GmbH eine neue Standortprüfung auf dem von mir ursprünglich vorgeschlagenen Standort in der „Bargener Wingert“ ablehnt, ist aufgrund der Versäumnisse der letzten 2 Jahre nachvollziehbar.
Ich bat Herrn Dr. Schütte, sich für den nunmehr neu vorgeschlagenen Alternativ/Kompromissstandort, der ca. 200 Meter östlich hinter dem Standort Schlossbuckel im Waldbereich liegt, einzusetzen. Eigentümerin ist idealerweise die Gemeinde Helmstadt-Bargen, deshalb bräuchte die DFMG Deutsche Funkturm GmbH keinen privaten Eigentümer suchen.
Dieser Standort im Waldbereich liegt im Suchkreis und hält dadurch den Musskriterien einer Machbarkeitsstudie stand.
Herr Dr. Schütte hat mir zugesichert, dass er dazu mit den bisherigen Entscheidungsträgern Kontakt aufnimmt. Ich gehe davon aus, dass dies Bürgermeister Jürriens und auch die Ortsvorsteherin Anke Vierling sind, zumal hier politische Bindungen bestehen. Herr Dr. Schütte wird mich über das Ergebnis informieren.
Ich persönlich sehe keinen Grund, dass die DFMG Deutsche Funkturm GmbH für diese Sache nicht offen ist, wenn man ihr sachlich und nachvollziehbar erklärt, welche Auswirkungen es in allen Bereichen zur Folge hätte, wenn am Standort Schlossbuckel festgehalten wird.
Sollten durch diese Umplanung Mehrkosten entstehen, darf dies für die Gemeinde keine Rolle spielen. Vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises habe ich heute die Information erhalten, dass das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Es sind deshalb noch alle Chancen da, man muss sie nur nutzen wollen.
Ich werde weiterhin politisch intervenieren.
Ich hatte heute Abend einen Termin mit dem CDU-Landtagsabgeordneten Dr. Albrecht Schütte.
Die ganze Entwicklung zum Bauantrag der DFMG Deutsche Funkturm GmbH war ihm nicht bekannt.
Ich habe ihn ausführlich darüber informiert und ihm auch Möglichkeiten aufgezeigt, doch noch einen Standort zu finden, der den Interessen der Bürgerinitiative aber auch des Mobilfunkbetreibers gerecht wird.
Dass die DFMG Deutsche Funkturm GmbH eine neue Standortprüfung auf dem von mir ursprünglich vorgeschlagenen Standort in der „Bargener Wingert“ ablehnt, ist aufgrund der Versäumnisse der letzten 2 Jahre nachvollziehbar.
Ich bat Herrn Dr. Schütte, sich für den nunmehr neu vorgeschlagenen Alternativ/Kompromissstandort, der ca. 200 Meter östlich hinter dem Standort Schlossbuckel im Waldbereich liegt, einzusetzen. Eigentümerin ist idealerweise die Gemeinde Helmstadt-Bargen, deshalb bräuchte die DFMG Deutsche Funkturm GmbH keinen privaten Eigentümer suchen.
Dieser Standort im Waldbereich liegt im Suchkreis und hält dadurch den Musskriterien einer Machbarkeitsstudie stand.
Herr Dr. Schütte hat mir zugesichert, dass er dazu mit den bisherigen Entscheidungsträgern Kontakt aufnimmt. Ich gehe davon aus, dass dies Bürgermeister Jürriens und auch die Ortsvorsteherin Anke Vierling sind, zumal hier politische Bindungen bestehen. Herr Dr. Schütte wird mich über das Ergebnis informieren.
Ich persönlich sehe keinen Grund, dass die DFMG Deutsche Funkturm GmbH für diese Sache nicht offen ist, wenn man ihr sachlich und nachvollziehbar erklärt, welche Auswirkungen es in allen Bereichen zur Folge hätte, wenn am Standort Schlossbuckel festgehalten wird.
Sollten durch diese Umplanung Mehrkosten entstehen, darf dies für die Gemeinde keine Rolle spielen. Vom Baurechtsamt des Rhein-Neckar-Kreises habe ich heute die Information erhalten, dass das Genehmigungsverfahren noch nicht abgeschlossen ist.
Es sind deshalb noch alle Chancen da, man muss sie nur nutzen wollen.
Ich werde weiterhin politisch intervenieren.
Kurze Antwort zu der aktuellen Situation:
Ich habe es ja schon immer vermutet aber doch für unmöglich gehalten… am Mittwoch wurde es in der 5G-Online-Infoveranstaltung bestätigt.
Es liegt ein skandalöses kollektives Totalversagen aller Beteiligten, d.h. Bürgermeister Jürriens, Verwaltung, Gemeinderat (ausgenommen sind die Gemeinderäte Thomas Groß, Werner Ullrich und Manfred Hönig) und Ortschaftsrat vor, das weit über die Grenzen von Baden-Württemberg hinausgeht und einmalig ist.
Und das muss und wird aufgearbeitet…schonungslos mit allen rechtlichen Konsequenzen.
Eine Verharmlosung dieser Katastrophe vom Ortschaftsrat durch „Eingestehen“ von Fehlern ist geradezu ironisch, es wurde versäumt zu handeln.
Immer wieder habe ich darauf hingewiesen und auch vom Ortschaftsrat eingefordert, schriftlich den Antrag an den Gemeinderat zu stellen, das doch so wichtige Einvernehmen zu dem Bauantrag zurückzunehmen.
Dann wären wir jetzt nicht in dieser Situation. Im Nachhinein konnte man eine Unterstützung auch nicht erwarten...haben doch Ortsvorsteherin Anke Vierling als Befürworterin dieses Standortes und 2 weitere Ortschaftsratsmitglieder die Liste der Bürgerinitiative bis heute nicht unterzeichnet.
Hätte der Ortschaftsrat seine Verpflichtung, zum Wohle seiner Bürger zu handeln, erfüllt, gebe es keine Bürgerinitiative.
Der heutige Vorwurf von Holger Nuß, dass es offensichtlich das Ziel der Bürgerinitiative ist, den Ortschaftsrat zu demontieren, ist eine Unterstellung gegenüber der Bürgerinitiative und der Versuch einer Verharmlosung, die offensichtliche Untätigkeit des Ortschaftsrates als „Fehler“ zu bezeichnen…es ist eine Katastrophe.
Ich versuche, im Laufe der nächsten Woche Euch weitere Informationen zu geben. Denn AUFGEBEN, darf für uns keine Option sein.
Freundliche Grüße
Helmut Nuß
Zunächst zu meiner Vorstellung: Ich war 40 Jahre lang Physiklehrer, Mitbegründer und einzige noch lebende Gründer des Ortschaftsrates Flinsbach, war im Gemeinderat, beschäftige mich schon lange mit der Ortsgeschichte.
Flinsbacher Hausfrauen haben einen Mikrowellenherd und wissen, dass man damit Lebensmittel zum kochen bringen kann. Einige sagten mir, sie hätten keinen Mikrowellenherd und wissen, dass man damit Lebensmittel zum kochen bringen kann. Einige sagten mir, sie hätten keinen Mikrowellenherd angeschafft, weil sie diese Strahlen fürchten.
Genau diese Strahlen sendet der geplante Funkturm aus. Den Mikrowellenherd kann ich jederzeit abschalten, dem Funkturm bin ich 24 Stunden am Tag ausgestzt. Auch hier gilt: Die Dosis macht's.
Die Wirkung der Strahlung auf uns Menschen ist umstritten. Als gesichert gilt aber, dass sie unseren Körper erwärmt.
Funkmastbetreiber versichern natürlich, dass die Anlage keine schädliche Strahlung aussendet. Sie wollen Geld vedienen und möglichst sparsam bauen. Dabei werden sie von der Politik unterstützt.
Ärzte hingegen stellen mit Besorgnis fest, dass es in der Nähe der Funkmasten immer mehr Krebserkrankungen gibt. Schon 2004 bildete sich in der Gemeinde Naila in Oberfranken eine Initiative von Ärzten, die 1000 Patientenakten auswerteten. In einem Bereich von 400 m um den Funkturm war die Anzahl der Krebsfälle dreimal so hoch wie in dem Bereich über 400 m. Der geplante Funkmast ist aber nur 150 m vom ersten Haus entfernt, von meinem Haus weniger als 200 m. Die Ärzte stellten aber auch fest, dass die Strahlung noch weitere Krankheiten auslösen kann: Verhaltensstörungen bei Kindern, Herzrhythmusstörungen, Probleme bei Herzschrittmachern, Hirntumore und Schlaflosigkeit.
Dass man sich auf staatliche Grenzwerte nicht verlassen sollte, habe ich selbst drastisch erlebt. Ich hatte dienstlich über Jahre hinweg in der Realschule in Waibstadt zu tun. Mit dem damaligen Rektor sprach ich öfter über das Problem Formaldehyd, das in seiner Schule verbaut worden war. Seine Befürchtungen als Chemielehrer schob man zunächst zur Seite. Erst, als immer mehr Lehrer an Krebs erkrankten, musste die Schule für viel Geld saniert werden. Den Lehrern nützte das aber nichts mehr.
Ein Teil der Ärzteschaft ist überzeugt, dass ein Teil der Menschen durch Funkmasten, die in zu geringem Abstand gebaut wurden, sehr starke gesundheitliche Beeinträchtigungen bekommen hat. Warum soll am Ortsrand von Flinsbach ein 40 m hoher Turm gebaut werden? Diese Höhe ist unüblich. Er soll offensichtlich weit strahlen und wäre damit für uns Anlieger besonders gefährlich.
Das Problem Funkmast wurde bereits in vielen Gemeinden diskutiert. In den meisten wurde mit den Bürgern über einen längeren Zeitraum, bis zu Jahren in Arbeitskreisen diskutiert, um gemeinsam mit den betroffenen Bürgern eine akzeptable Lösung zu finden.
Der Helmstadter Gemeinderat war nicht einmal bereit, den Tagesordnungspunkt Funkmast zu verschieben, um jedem Gemeinderat Zeit zu lassen, sich intensiv mit dem Thema zu befassen und auch den geplanten Standort in Augenschein zu nehmen.
Ich möchte deshalb Herrn Bürgermeister Jürriens und den Gemeinderat bitten, den Gemeinderatsbeschluss aufzuheben, und die Gesundheit der Einwohner von Flinsbach höher zu bewerten als die finanziellen Interessen der Mobilfunkbetreiber.
Was mir noch wichtig erscheint: Im Jahr 2000 gaben die beiden Helmstadter Bürger Buchali und Keller eine Broschüre heraus, in der sie die Gemeindeverwaltung aufforderten, für den Erhalt des Burgstalls zu sorgen (Flinsbacher sagen Schlossbuckel).
Minister Weiser sagte in einem ähnlichen Fall zu drei Gemeinderäten: "Was seid ihr für Gemeinderäte. Wenn ihr es nicht wollt, lehnt es ab."