13 shaares
Kommentar zum öffentlichen Termin des Petitionsausschusses des Landtages von Baden- Württemberg am Freitag, 28. April 2023 um 10.00 Uhr – Treffpunkt: Sport- und Kulturhalle Flinsbach
Wie zwischenzeitlich den meisten bekannt ist, haben wir, Jürgen Goloiuch, Bernd Humpa, Frank Nuß, Helmut Nuß und Walter Zuck beim Landtag von Baden-Württemberg – Petitionsausschuss – eine Petition gegen die Errichtung eines Funkturmmastes (Stahlgittermast sowie Outdoortechnik auf Stahlkonstruktion mit einer Höhe von 40 m) auf unserm „Schlossbuckel“ eingereicht.
Außerdem haben wir Widerspruch gegen die vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt am 07.12.2022 erteilte Baugenehmigung zum Neubau des Stahlgittermastes erhoben. Auf diesen Widerspruch ist vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt – am Schreiben vom 21.03.2023 ein Teilabhilfebescheid ergangen. D.h., dass die Baugenehmigung fehlerhaft war und ergänzt wurde. Aus unserer Sicht beinhaltet diese Baugenehmigung erhebliche Fehler, sodass wir unseren Widerspruch aufrechterhalten haben. Das Verfahren ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe noch anhängig und wird von dort entschieden.
Ist eine Petition ganz oder teilweise erfolgreich, heißt das jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behördenentscheidungen rechtlich falsch gewesen sind.
Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.
Ich bin überzeugt, dass in unserem Fall ein Versagen durch Untätigkeit und Unterlassen von Bürgermeister und Verwaltung vorliegt. So wurde eine Bestimmung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nicht beachtet, dass der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören ist.
Ebenso wurde die Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Mobilfunkvereinbarung) ignoriert, denn die Bürgerinnen und Bürger von Flinsbach wurden von der Gemeinde nicht informiert.
Das Anliegen der Bürgerinitiative trotz über 300 Unterschriften wurde vom Bürgermeister nicht ernst genommen. Auch schriftliche Nachfragen wurden nicht beantwortet.
Der Gemeinderat von Helmstadt-Bargen stimmte dem Bauantrag mehrheitlich zu, weil man ihm erklärt hatte, dass der Funkturmmast für die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg notwendig ist.
Der gesunde Menschenverstand aber erkennt, dass auf dem „Schlossbuckel“ von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH etwas anderes entstehen soll, ohne Rücksicht auf die Bürger – und das hat meines Erachtens der Petitionsausschuss des Landtags von Baden- Württemberg erkannt.
​Er hat deshalb eine Kommission gebildet, die am kommenden Freitag, den 28. April 2023, 10.00 Uhr nach Flinsbach kommt, um die Beteiligten anzuhören und auch eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Diese Sitzung ist öffentlich.
Es wäre von immenser Bedeutung, wenn möglichst viele Zuhörer anwesend wären!!
Es kann der Deutschen Funkturm GmbH nicht nur um die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg gehen. Die Errichtung eines Mastes von diesem Ausmaß wäre nicht zweckmäßig und wirtschaftlich völlig indiskutabel. Denn nach Punkt 3 der genannten Mobilfunkvereinbarung „streben die Mobilfunknetzbetreiber aufgrund der großen Anzahl der im Zuge des weiteren Netzausbaus zu errichtenden Antennenstandorten die möglichst optimale Nutzung von vorhandenen und zukünftigen Antennenstandorten an“.
Wenn dieser Funkturmmast auf dem „Schlossbuckel“ errichtet wird, hat später niemand mehr die Möglichkeit, die „Aufrüstung“ der Mobilfunkanlage zu beeinflussen oder zu verhindern - weder die Gemeinde noch die Bürger.
Das muss jedem Bürger und allen Verantwortlichen klar und bewusst sein.
Deshalb muss dieser Standort „Schlossbuckel“ verhindert und durch einen „Standort der Zukunft“ ersetzt werden.
Und diesen perfekten Alternativstandort, der allen Beteiligten gerecht wird, gibt es.
Er liegt nur marginal nach Norden ca. 200 m entfernt vom Suchkreis des Standortes „Schlossbuckel“.
Aufgrund der Topographie und der örtlichen Gegebenheiten wird dort sowohl die Natur als auch das Landschaftsbild weniger nachteilig beeinträchtigt, der Standort ist viel weiter von der ersten Wohnbebauung entfernt.
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH hat sich bis heute nicht erklärt, wie sie ihren jetzigen Suchkreis definiert.
Wenn Behörden versagen, muss die Politik einschreiten. In unserem Fall wird sich dann zeigen, ob Bürgernähe und Demokratie noch einen Wert haben (s.a. RNZ Bericht „Das ist Gift für die Demokratie“– Landtagspräsidentin Aras: „unser Ziel muss doch Bürgernähe sein“). Wenn Demokratie und Bürgernähe noch Werte haben und glaubhaft sein sollen, dann kann die Politik diesen Standort nicht zulassen.
Sollte der Standort beibehalten werden, wird nicht nur ein Kleinod, die Natur und das Landschaftsbild auf DAUER zerstört, sondern auch der Glaube an die Demokratie.
Nochmals: wir sind nicht gegen eine Netzabdeckung – wir unterstützen diese sogar durch das Anbieten unserer Hilfe, gemeinsam für einen Standort einzutreten, der für alle Beteiligen annehmbar ist und der mögliche Erweiterungen in der Zukunft zulässt.
Wie zwischenzeitlich den meisten bekannt ist, haben wir, Jürgen Goloiuch, Bernd Humpa, Frank Nuß, Helmut Nuß und Walter Zuck beim Landtag von Baden-Württemberg – Petitionsausschuss – eine Petition gegen die Errichtung eines Funkturmmastes (Stahlgittermast sowie Outdoortechnik auf Stahlkonstruktion mit einer Höhe von 40 m) auf unserm „Schlossbuckel“ eingereicht.
Außerdem haben wir Widerspruch gegen die vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt am 07.12.2022 erteilte Baugenehmigung zum Neubau des Stahlgittermastes erhoben. Auf diesen Widerspruch ist vom Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis – Baurechtsamt – am Schreiben vom 21.03.2023 ein Teilabhilfebescheid ergangen. D.h., dass die Baugenehmigung fehlerhaft war und ergänzt wurde. Aus unserer Sicht beinhaltet diese Baugenehmigung erhebliche Fehler, sodass wir unseren Widerspruch aufrechterhalten haben. Das Verfahren ist beim Regierungspräsidium Karlsruhe noch anhängig und wird von dort entschieden.
Ist eine Petition ganz oder teilweise erfolgreich, heißt das jedoch nicht, dass die ursprünglichen Behördenentscheidungen rechtlich falsch gewesen sind.
Es ist aber so, dass der Petitionsausschuss – im Unterschied zu den Gerichten – nicht nur die Rechtmäßigkeit einer behördlichen Entscheidung überprüfen darf, sondern auch deren Zweckmäßigkeit. Daher kann es durchaus zu einer anderen Gewichtung im Interesse des Bürgers kommen.
Ich bin überzeugt, dass in unserem Fall ein Versagen durch Untätigkeit und Unterlassen von Bürgermeister und Verwaltung vorliegt. So wurde eine Bestimmung der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg nicht beachtet, dass der Ortschaftsrat zu wichtigen Angelegenheiten, die die Ortschaft betreffen, zu hören ist.
Ebenso wurde die Vereinbarung über den Informationsaustausch und die Beteiligung der Kommunen beim Ausbau der Mobilfunknetze (Mobilfunkvereinbarung) ignoriert, denn die Bürgerinnen und Bürger von Flinsbach wurden von der Gemeinde nicht informiert.
Das Anliegen der Bürgerinitiative trotz über 300 Unterschriften wurde vom Bürgermeister nicht ernst genommen. Auch schriftliche Nachfragen wurden nicht beantwortet.
Der Gemeinderat von Helmstadt-Bargen stimmte dem Bauantrag mehrheitlich zu, weil man ihm erklärt hatte, dass der Funkturmmast für die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg notwendig ist.
Der gesunde Menschenverstand aber erkennt, dass auf dem „Schlossbuckel“ von der DFMG Deutsche Funkturm GmbH etwas anderes entstehen soll, ohne Rücksicht auf die Bürger – und das hat meines Erachtens der Petitionsausschuss des Landtags von Baden- Württemberg erkannt.
​Er hat deshalb eine Kommission gebildet, die am kommenden Freitag, den 28. April 2023, 10.00 Uhr nach Flinsbach kommt, um die Beteiligten anzuhören und auch eine Ortsbesichtigung durchzuführen. Diese Sitzung ist öffentlich.
Es wäre von immenser Bedeutung, wenn möglichst viele Zuhörer anwesend wären!!
Es kann der Deutschen Funkturm GmbH nicht nur um die Netzabdeckung von Flinsbach, Bargen und Wollenberg gehen. Die Errichtung eines Mastes von diesem Ausmaß wäre nicht zweckmäßig und wirtschaftlich völlig indiskutabel. Denn nach Punkt 3 der genannten Mobilfunkvereinbarung „streben die Mobilfunknetzbetreiber aufgrund der großen Anzahl der im Zuge des weiteren Netzausbaus zu errichtenden Antennenstandorten die möglichst optimale Nutzung von vorhandenen und zukünftigen Antennenstandorten an“.
Wenn dieser Funkturmmast auf dem „Schlossbuckel“ errichtet wird, hat später niemand mehr die Möglichkeit, die „Aufrüstung“ der Mobilfunkanlage zu beeinflussen oder zu verhindern - weder die Gemeinde noch die Bürger.
Das muss jedem Bürger und allen Verantwortlichen klar und bewusst sein.
Deshalb muss dieser Standort „Schlossbuckel“ verhindert und durch einen „Standort der Zukunft“ ersetzt werden.
Und diesen perfekten Alternativstandort, der allen Beteiligten gerecht wird, gibt es.
Er liegt nur marginal nach Norden ca. 200 m entfernt vom Suchkreis des Standortes „Schlossbuckel“.
Aufgrund der Topographie und der örtlichen Gegebenheiten wird dort sowohl die Natur als auch das Landschaftsbild weniger nachteilig beeinträchtigt, der Standort ist viel weiter von der ersten Wohnbebauung entfernt.
Die DFMG Deutsche Funkturm GmbH hat sich bis heute nicht erklärt, wie sie ihren jetzigen Suchkreis definiert.
Wenn Behörden versagen, muss die Politik einschreiten. In unserem Fall wird sich dann zeigen, ob Bürgernähe und Demokratie noch einen Wert haben (s.a. RNZ Bericht „Das ist Gift für die Demokratie“– Landtagspräsidentin Aras: „unser Ziel muss doch Bürgernähe sein“). Wenn Demokratie und Bürgernähe noch Werte haben und glaubhaft sein sollen, dann kann die Politik diesen Standort nicht zulassen.
Sollte der Standort beibehalten werden, wird nicht nur ein Kleinod, die Natur und das Landschaftsbild auf DAUER zerstört, sondern auch der Glaube an die Demokratie.
Nochmals: wir sind nicht gegen eine Netzabdeckung – wir unterstützen diese sogar durch das Anbieten unserer Hilfe, gemeinsam für einen Standort einzutreten, der für alle Beteiligen annehmbar ist und der mögliche Erweiterungen in der Zukunft zulässt.